Service
Bundesrahmenvertrag
Aktualisierung am 22. Dezember 2022:
Gute Nachrichten für alle Physiotherapeuten: Für das Jahr 2023 wird die Vergütung für physiotherapeutische Leistungen im GKV-Bereich um 8,47 Prozent steigen – im Januar und Februar durch die Zahlbeträge sogar temporär um 11,05 Prozent. Das hat die Schiedsstelle mit ihrem Schiedsspruch vom 13. Dezember 2022 verfügt. Die neuen Zuzahlungslisten inklusive der neuen Preise finden Mitglieder nach dem Login weiter unten auf dieser Seite zum Herunterladen.
Erhöhung
Die temporäre Erhöhung setzt sich aus der festgesetzten Erhöhung um 8,47 Prozent zuzüglich eines sogenannten Zahlbetrags in Höhe von 2,58 Prozent zusammen. Physiotherapeuten erhalten den Zahlbetrag, weil die Schiedsstelle die neuen Preise bereits zum 1. November 2022 hätte festsetzen müssen. Um diese beiden "verlorenen“ Monate zu kompensieren, gibt es im Januar und Februar einen Zuschlag von .2,58 Prozent.
Der GKV-Spitzenverband wird in Kürze ebenfalls die Preisliste hier veröffentlichen: https://www.gkv-heilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/heilmittelpreise/heilmittelpreise.jsp.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes.
Vertrag online verfügbar
Am 01. August 2021 ist der Bundesrahmenvertrag in Kraft getreten. Der GKV-Spitzenverband hat den bundesweit gültigen Vertrag mit den zugehörigen Anlagen veröffentlicht. Auf dieser Seite hier bündeln wir für Sie alle Informationen und Serviceangebote rund um den neuen Bundesrahmenvertrag.
Welche Vertragsbestandteile gibt es?
Service für Mitglieder - aktuelle Zuzahlungslisten und Patienteninfo (Stand 22. Dezember 2022)
Mitglieder finden nach dem Login in diesem Bereich die Zuzahlungsliste und eine Patienteninformation zum Herunterladen.
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Wenn Sie noch kein Mitglied sind, finden Sie hier sechs gute Gründe für eine Mitgliedschaft.
Haben Sie Fragen rund um den Bundesrahmenvertrag? Dann wenden Sie sich entweder an Ihren Landesverband von PHYSIO-DEUTSCHLAND oder schreiben Sie eine E-Mail an info(at)physio-deutschland.de.
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