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08.10.2026 – Bundesverband

SHV nimmt Stellung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat heute seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz sollen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterentwickelt, digitale Prozesse ausgebaut und der Austausch von Gesundheitsdaten verbessert werden.

Digitalisierung muss Versorgung verbessern und Praxen entlasten

Der Spitzenverband begrüßt und unterstützt das Ziel des Gesetzesvorhabens, die digitale Gesundheitsversorgung schnell, konstruktiv und nachhaltig weiterzuentwickeln. Das darf aber nicht im Blindflug geschehen. Entscheidend ist aus Sicht des SHV, dass digitale Anwendungen einen konkreten Nutzen im Versorgungsalltag schaffen, Abläufe vereinfachen und administrative Belastungen reduzieren. Neue digitale Verfahren dürften nicht zu zusätzlichen Dokumentations- und Nachweispflichten führen.

In seiner Stellungnahme fordert der SHV insbesondere, die Heilmittelerbringer bei der Ausgestaltung digitaler Versorgungsstrukturen gleichberechtigt zu berücksichtigen. Neue verpflichtende digitale Anwendungen müssten praxistauglich umgesetzt und angemessen finanziert werden. Zudem fordert der SHV eine verbindliche Beteiligung der Heilmittelverbände an der Entwicklung und Standardisierung digitaler Versorgungsprozesse, wenn diese die Heilmittelversorgung betreffen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der elektronischen Heilmittelverordnung. Der SHV unterstützt deren Einführung, fordert vor einer verpflichtenden Nutzung jedoch eine ausreichende Erprobung unter realen Versorgungsbedingungen, eine Übergangsregelung sowie ein dauerhaftes, rechtssicheres Ersatzverfahren bei technischen Störungen. Versorgung und Vergütung dürften nicht von der störungsfreien Funktionsfähigkeit der Telematikinfrastruktur abhängen.

Nächster Schritt: Erste Lesung im Deutschen Bundestag

Mit der Übermittlung der Stellungnahme bringt der SHV seine Position in das nun laufende parlamentarische Verfahren ein. Am Donnerstag, 8. Oktober 2026, hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf erstmals im Plenum beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Gesundheit überwiesen.

Der SHV wird das weitere Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Perspektive der Heilmittelerbringer bei der weiteren Ausgestaltung der digitalen Gesundheitsversorgung berücksichtigt wird. Digitalisierung muss aus Sicht des SHV Versorgung stärken, Bürokratie abbauen, Fachkräfte entlasten und wirtschaftlich tragfähig sein.