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Pauschale für die Telematikinfrastruktur gestiegen
Zum 1. Januar 2025 erfolgte die jährliche Anpassung der Pauschale für die Telematikinfrastruktur. Die aktuelle monatliche Erstattungspauschale beträgt nun 207,93 Euro. Zum Vergleich: Im Jahr zuvor lag sie noch bei 200,22 Euro. Die Steigerung lag zum zweiten Mal in Folge bei 3,85 Prozent.
Zum Hintergrund
Nach aktuellem Stand sind alle Heilmittelerbringer ab Januar 2026 dazu verpflichtet, sich an die Telematik Infrastruktur (TI) anzuschließen. Physiotherapiepraxen, welche an die TI angeschlossen sind, erhalten eine monatliche Pauschale zum Ausgleich der dabei entstandenen Kosten. Die Anpassung der Höhe der TI-Pauschale erfolgt jährlich zum 1. Januar nach Maßgabe der Veränderung des Punktwertes nach § 87 Absatz 2e SGB V.
Bitte beachten: Die Voraussetzung der Erstattungszahlung ist der vollständige Anschluss an die TI. Dann kann die Beantragung der Pauschale über das Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes erfolgen.
Physio Deutschland wird regelmäßig über das Thema Telematikinfrastruktur bundesweit informieren und steht seinen Mitgliedern für Fragen gerne zur Verfügung.
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