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18.04.2024

Manuelle Lymphdrainage: Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt mehr Flexibilität und weniger Bürokratie!

Heute hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie für die Verordnung der Manuellen Lymphdrainage angepasst. Ab 01. Oktober 2024 richtet sich die Dauer einer Behandlung vor allem nach dem Stadium des Lymphödems, weniger nach der Zahl der zu behandelnde Körperteile.

Vorausgesetzt, das Bundesministerium für Gesundheit hat keine rechtlichen Bedenken zu diesem Beschluss können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte Manuelle Lymphdrainage ab dem 01. Oktober auch ohne die Angabe der Therapiezeit verordnen. In diesem Fall entscheidet die Therapeutin oder der Therapeut selbst, ob angesichts des jeweiligen Stadiums des Lymph- oder Lipödems und der Anzahl der betroffenen Körperteile 30, 45 oder 60 Minuten Therapiezeit erforderlich sind.

"Der heutige Beschluss des G-BA setzt unsere Forderung nach einer patientenorientierten Versorgung mit Lymphdrainage um. Außerdem erhöht er die Therapiefreiheit in unseren Praxen und baut unnötige Bürokratie ab“, betont Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND, den Stellenwert der heutigen Entscheidung.