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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – Stand der Dinge aus Sicht der Physiotherapie
Am 22. November 2024 hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) den Bundesrat passiert. Mit diesem letzten Schritt ist das Gesetz beschlossen und die Umsetzung kann beginnen. Antworten auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den Auswirkungen des Gesetzes auf den Heilmittelbereich liefern Anhaltspunkte für die weitere berufspolitische Arbeit von Physio Deutschland.
Kleine Anfrage liefert Antworten für die Physiotherapie im stationären Bereich
Seit Anfang November liegen Antworten auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den Auswirkungen des Gesetzes auf den Heilmittelbereich vor. Die Fragen der CDU/CSU-Fraktion, welche in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Berufe im Gesundheitswesen (BiG) formuliert wurden, griffen insbesondere das Thema Finanzierung therapeutischer Leistungen im stationären Bereich auf.
In den Antworten erläuterte die Bundesregierung die Ausgestaltung der beschlossenen Leistungsgruppen, die Rahmenbedingungen für die Personalbemessung und den Stellenwert der Kompetenzen der Therapeut*innen im stationären Bereich. Grundsätzlich bleibt die Planung der Krankenhausversorgung vor Ort uneingeschränkt in der Verantwortung der Bundesländer.
Physiotherapie wird in Leistungsgruppen abgebildet
Das KHVVG sieht unter anderem vor, das Spektrum medizinischer Leistungen in 65 Leistungsgruppen abzubilden. Diese Leistungsgruppen sollen bundeseinheitlich definiert und mit Qualitätskriterien belegt werden. Erfüllt ein Krankenhaus alle Kriterien, erhält es für die jeweilige Leistungsgruppe eine sogenannte Vorhaltevergütung.
Die Definition und Weiterentwicklung der Leistungsgruppen und der entsprechenden Qualitätsmerkmale werden von Bund und Ländern verantwortet und in einer sogenannten Rechtsverordnung geregelt. Diese bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Die Inhalte soll ein mit breiter Expertise neu einzurichtender Ausschuss erarbeiten, beziehungsweise Empfehlungen dazu abgeben. Der Ausschuss kann jederzeit auch Sachverständige hinzuziehen, die nicht dauerhaft mitarbeiten, sondern nur zu bestimmten Themenfeldern Empfehlungen abgeben können. Der Ausschuss wird also darüber entscheiden, ob und wenn ja, welche therapeutischen Leistungen in den Leistungsgruppen empfohlen werden. Selbstverständlich bereitet Physio Deutschland mit dem Netzwerk BiG ein Forderungspapier zur Aufnahme in den Ausschuss vor.
Finanzierung physiotherapeutischer Leistungen in Kalkulation berücksichtigt
Soweit für Leistungen der Physiotherapie Kosten anfallen, werden diese im Rahmen der Kalkulation berücksichtigt, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Damit sind sie auch Teil der Vorhaltekosten. Wenn es Änderungen in den in Krankenhäusern anfallenden Kosten für Physiotherapie geben wird, müssen diese im Rahmen der jährlichen Kalkulation für die Fallpauschalen des nächsten Jahres berücksichtigt werden. Die Bundesregierung betont, dass im KHVVG keine gesetzlichen Veränderungen für Physiotherapie im stationären Vergütungssystem vorgesehen sind. „Als Physio Deutschland geht es uns neben der aktuellen Finanzierung und Ausgestaltung darum, dass Physiotherapie einen noch höheren Stellenwert im stationären Bereich erhält – sowohl aus qualitativer als auch aus finanzieller Sicht“, erklärt Marc Akel, Vorstandsmitglied von Physio Deutschland NRW und Vertreter im Netzwerk BiG.
Kompetenzen der Physiotherapeut*innen wichtig für eine qualitative stationäre Versorgung
Ziel des KHVVG ist es, die Behandlungsqualität und Ressourcenverteilung im Krankenhaus zu verbessern. Aus Sicht der Bundesregierung ist es deshalb sinnvoll, dass Physiotherapeut*innen bei ihrer Tätigkeit im Krankenhaus das volle Spektrum der therapeutischen Entscheidungsmöglichkeiten ausschöpfen können, das mit ihren beruflichen Kompetenzen einhergeht. Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Erbringung therapeutischer Leistungen liegt laut Bundesregierung in erster Linie im Verantwortungsbereich der Krankenhäuser. Qualität und Menge an erbrachten Leistungen sollen im Rahmen der Qualitätssicherung gewährleistet sein.
Das KHVVG sieht vor, dass eine Kommission untersuchen soll, ob die Notwendigkeit der Einführung von einheitlichen Personalbemessungsinstrumenten für weitere Berufsgruppen im Krankenhaus besteht, worunter auch Physiotherapeut*innen fallen würden. Sobald diese Kommission einberufen wird, wird Physio Deutschland über das Netzwerk BiG auch hier eine Beteiligung einfordern.
Gemeinsam mit den Akteuren im Netzwerk Berufe im Gesundheitswesen (BiG) wird Physio Deutschland weiter alles daransetzen, dass die Umsetzung auch im Sinne aller Gesundheitsberufe erfolgen wird, die im stationären Bereich tätig sind.
Zum Hintergrund: Physiotherapeut*innen im stationären Bereich
Laut aktuellen Zahlen sind rund 21.000 Physiotherapeut*innen im stationären Bereich angestellt tätig. Physio Deutschland setzt sich für eine qualitative physiotherapeutische Versorgung der Menschen und für die Kolleg*innen ein, die diese in allen Sektoren umsetzen. „Uns ist es ein besonderes Anliegen, die Kolleginnen und Kollegen zu vernetzen und gemeinsam nach Lösungen für Alltagsprobleme im stationären Bereich zu suchen“, betont Marc Akel. Und hier noch ein Tipp für alle an diesem Thema Interessierte: Physio Deutschland bietet ein Führungskräftenetzwerk an, in dem sich Mitglieder digital austauschen können. Interesse geweckt? Dann gerne in der Geschäftsstelle Deines Regionalverbandes von Physio Deutschland melden und Teil des Netzwerks werden.
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