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17.03.2011 – Bundesverband

Heilmittelrichtlinie – Ergebnis der Prüfung durch das BMG

Gute Neuigkeiten für Physiotherapeuten: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit Bescheid vom 16. März 2011 unsere Kritik an der Novellierung der Heilmittelrichtlinie aufgenommen.

Folgende Punkte hebt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in seiner Ergebnisprüfung hervor:

  1. Vertragszahnärztliche Verordnungen
    Die Neufassung der Richtlinie gilt zunächst nicht für die Verordnung von Heilmitteln für die Vertragszahnärzte. Denn anders kann nicht sichergestellt werden, dass die Verordnung von Heilmitteln durch Zahnärzte auch weiterhin möglich bleibt.

  2. Manuelle Lymphdrainage
    Der G-BA muss redaktionell klarstellen, dass die Einschränkung bei der Verordnung von Massagen außerhalb des Regelfalls nicht auch die MLD betrifft. Ob auch eine Klarstellung hinsichtlich der Spezialmassagen erfolgt, ist offen.

  3. Altersbegrenzung bei Jugendlichen in tagesstrukturierenden Einrichtungen
    Der G-BA hat zu prüfen, ob die Altersbegrenzung im Hinblick auf Art. 3 GG nicht völlig zu streichen ist. Betroffen von der Altersbegrenzung sind etwa 54.000 volljährige Patienten.

  4. Hausbesuchspauschale bei der Behandlung von Patienten in tagesstrukturierenden Einrichtungen
    Das BMG hat in deutlichen Worten gerügt, dass sich der G-BA - - „keine Mehrkosten“ - - überhaupt geäußert hat. Denn es handelt sich um eine Vergütungsfrage, die nicht in die Zuständigkeit des G-BA fällt. Wörtlich führt das BMG aus:
    „Wenn die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie zu Mehraufwand auf Seiten der Leistungserbringer führt, kann (der G-BA) insbesondere nicht ausschließen, dass die Leistungserbringer die dadurch bedingten Mehrkosten geltend machen. Es ist vielmehr Sache der Vertragspartner sich auf sachgerechte Vergütungsregelungen zu verständigen. Im Falle der Nichteinigung kann das in § 125 SGB V vorgesehene Schiedsverfahren zur Anwendung kommen.“

Sie finden das komplette Schreiben des BMG an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unter http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1291.

Wir halten Sie über die weiteren Beratungen des G-BA auf dem Laufenden.

Heinz Christian Esser
Geschäftsführer des ZVK