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03.02.2011

Geld vom Staat für Weiterbildung

Physiotherapeuten können eine Finanzspritze von bis zu 500 Euro vom Staat erhalten

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Bildungsprämie eingeführt, um die beruflichen Chancen jedes einzelnen durch Weiterbildung zu verbessern. Einen sogenannten Prämiengutschein können sowohl Angestellte als auch Selbstständige erhalten. Zwei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  1. Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Antragsstellers darf 25.600 Euro nicht übersteigen. Bei gemeinsam veranlagten Eheleuten liegt die Obergrenze bei 51.200 Euro.

  2. Es muss ein Beratungsgespräch in einer der 600 Beratungsstellen stattgefunden haben. Die Mitarbeiter dieser Beratungsstellen prüfen unbürokratisch und schnell die Voraussetzungen und das Weiterbildungsziel. In der Regel reicht es, den Lohnsteuerjahresausgleich und den Personalausweis vorzuzeigen. Danach erhält der Antragsteller den Prämiengutschein.

Der Staat übernimmt mit dem Prämiengutschein die Hälfte der Weiterbildungskosten. Seit 2010 beträgt die maximale Höhe des Zuschusses 500 Euro. Kostet beispielsweise eine Fortbildung 250 Euro, so erhält man durch die Bildungsprämie 125 Euro vom Staat als Förderung. Bei Weiterbildungskosten von 1.700 Euro, erhält man die maximale Geldsumme von 500 Euro als Zuschuss.

Weitere Informationen zur Bildungsprämie und den Beratungsstellen vor Ort erhalten Interessierte unter der kostenlosen Rufnummer 0800/2623 000 und im Internet unter www.bildungspraemie.info.