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Der ZVK befürwortet Meister-BaFöG auch für Physiotherapeuten
Der Petitionsausschuss des Bundestages hat im Januar 2011 das Bundesbildungsministerium aufgefordert, eine bessere Förderung der Weiterbildung für Physiotherapeuten und andere Berufsgruppen des Gesundheitswesens \"zu erwägen\". Auch diesen Berufen soll nach Auffassung des Ausschusses das \"Meister-BaFöG\" nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zur Verfügung stehen.
In der Petition heißt es, dass für die Weiterbildung zum Physiotherapeuten kein sogenanntes Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gewährt werde, da solche Fortbildungen nicht einem öffentlich-rechtlichen Bildungsgang entsprechen. Da zudem für die über 30-jährigen im Gesundheitswesen Beschäftigten keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Betracht kämen, bliebe vielen eine Weiterbildungsmaßnahme verwehrt, heißt es in der Petition.
Der Ausschuss kritisierte, dass bislang nur die Förderung der Weiterbildung in der Altenpflege gesondert geregelt werde.
Die Weiterbildung für Physiotherapeuten und vergleichbare Berufsgruppen müsse ebenso unterstützt werden wie für die übrigen im Gesundheitswesen Beschäftigten, forderten die Abgeordneten.
Der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK) begrüßt diese Ansicht des Petitionsausschusses und sieht darin eine Stärkung der fortbildungswilligen Physiotherapeuten.
Über den weiteren Verlauf werden wir Sie unter www.zvk.org informieren.
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