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Corona-Testverordnung: Kostenübernahme entfällt nach dem 28. Februar 2023
Bereits Mitte Januar 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Kostenübernahme bei Bürgertests eingeschränkt. Nun entfallen alle weiteren Regelungen der Corona-Testverordnung zum 01.März 2023. Das betrifft auch die Kostenübernahme von präventiven Corona-Tests in Physiotherapiepraxen.
Eine Abrechnung der präventiven Corona-Tests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen bei der Kassenärztlichen Vereinigung kann nur noch für die bis zum 28. Februar 2023 durchgeführten Testungen erfolgen.
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