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08.02.2013 – Bundesverband

Bundestag beschließt höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

Erleichterung für Vereine und Übungsleiter – weniger Bürokratie und mehr Geld:
Am 1. Februar 2013 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Einkommensteuerrechts für Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige beschlossen. Rückwirkend zum 1. Januar 2013 hebt der Gesetzgeber damit die Pauschale für Übungsleiter von 2.100 Euro auf 2.400 Euro an. Bis zu dieser Grenze sind die Einnahmen steuerfrei und auch nicht sozialversicherungspflichtig. Damit die Änderungen greifen, muss zunächst der Bundesrat der Gesetzesänderung noch zustimmen. Dies ist aber wahrscheinlich, weil im Bundestag neben der Regierungskoalition auch die SPD der Neuregelung zugestimmt hat. Mehr Informationen zu den Beratungen im Deutschen Bundestag gibt es hier.