Anpassung Vergütungsliste Bundebeihilfe

Die Bundesbeihilfeverordnung sieht eine Erhöhung der beihilfefähigen Höchstsätze zum 01. September 2025 für die Hausbesuchspauschalen sowie die Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung vor, s. im Tabellenabschnitt "Sonstige". Diese und alle weiteren aktuellen Vergütungslisten findest Du im Downloadbereich unter Rahmenvertrag, Gebührenlisten und mehr.
Wie immer gilt: Für die Abrechnung gegenüber Privatpatient*innen bzw. Beihilfepatient*innen existieren keine verbindlichen Gebührenverordnungen und Leistungsbeschreibungen. Leistungserbringende sind somit nicht an die Erstattungssätze und Vorgaben der Beihilfestellen gebunden. Es gelten immer die im Behandlungsvertrag zwischen der Leistungserbringerin/ dem Leistungserbringer und der Patientin/ dem Patienten vereinbarten Vergütungen.