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Änderungen in der Diagnoseliste BVB/LHB zum 01. Januar 2023
Seit Beginn dieses Jahres gibt es eine neue Diagnoseliste für den Besonderen Versorgungsbedarf bzw. den Langfristigen Heilmittelbedarf (BVB/LHB). Die Liste enthält neue Diagnosen und es wurde eine Diagnosekombination gestrichen.
In Verbindung mit der Aufnahme der Einzeldiagnosen Z89.1, Z89.2, Z89.3, Z89.5, Z89.6, Z89.7 und Z89.8 wurde die Kombination Z89.- i.V.m. Z98.8 (Extremitätenverlust; Zustand nach operativem Eingriff) aus der Liste gestrichen. Die Einzeldiagnose Z89.4 und die Diagnosekombination Z89.- i.V.m. Z98.8 begründen damit seit dem 01. Januar 2023 weder einen BVB, noch einen LHB. Für Verordnungen mit diesen Diagnosen gelten damit seit dem 01. Januar 2023 wieder die Höchstverordnungsmengen pro Verordnung gemäß Heilmittelrichtlinie.
Eine Übersicht über die einzelnen Änderungen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
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